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Beschwerde der Gemeinde Oberlangenhard gegen das Forstamt Liebenzell wegen verbotener Besuchung ihrer eigentümlichen Waldungen zu Frühlings- und Herbstzeiten, auch Fällung des Holzes ohne Vorwissen des Forstamts (Oberlangenhard)
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Beschwerde der Gemeinde Oberlangenhard gegen das Forstamt Liebenzell wegen verbotener Besuchung ihrer eigentümlichen Waldungen zu Frühlings- und Herbstzeiten, auch Fällung des Holzes ohne Vorwissen des Forstamts (Oberlangenhard)