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Nachdem Hans Kurz d. J. zu Eltershofen vor kurzem von Melchior Wetzel und Kaspar Feyerabend, beide Stättmeister zu Schwäbisch Hall und verordnete Pfleger über die geistlichen Güter und Einkünfte, dasjenige Viertel einer jährlichen Weingülte abgelöst hat, das sein nach Anstößern näher bezeichneter halber Morgen Weinberge bisher der früher in der Veldnerkapelle und heute in der Pfarrkirche St. Michael befindlichen Liebfrauen-Altarpfründe zu entrichten schuldig war, verschreibt er denselben stattdessen aus seinem Weinberg 6 h jährlicher und ewiger Herrengülte, gelobt auch namens seiner Erben in allen Fällen künftiger Besitzwechsel ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung sowie stets pünktliche Gültentrichtung jeweils auf Martini und räumt für den Fall der Säumigkeit oder der unterlassenen Neupachtung den Pflegern oder deren Amtsnachfolgern Pfändungsrechte gegen sein Gut bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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