Jörg Pfaff, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er in der vergangenen Teuerung weggezogen war, ohne seine Gläubiger, wie er versprochen hatte, zu bezahlen, auch Frau und Kinder Hunger und Mangel hatte leiden lassen, jedoch auf seine Bitte der verwirkten schweren Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., sich fortan wohl zu verhalten, seine Familie zu ernähren, seine Gläubiger zu bezahlen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis sein Leben lang weder heimliche noch offene Zechen zu besuchen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.