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Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall urteilen nach Anhörung der Parteien und Zeugen sowie nach Kenntnisnahme der vorgelegten Dokumente in dem Rechtsstreit: Kilian Guetmann, Bürger zu Schwäbisch Hall, und Bernhard Seuzinger zu Gelbingen (Kläger) ./. Christina, Witwe des Kaspar Schreier zu Matheshörlebach (Beklagte) wegen eines Hauptrechts, dass das Gut der Beklagten in Matheshörlebach mit nur einem Fall belastet ist und deshalb sie oder deren Nachkommen ihren Lehenherren auch lediglich ein Hauptrecht zu entrichten schuldig sind (unbeglaubigte Abschrift, 18. Jh.).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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