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Pfalzgraf Gottfried von Tübingen (Tüwingen) verkauft dem Kloster Bebenhausen um 2.000 Pfund Heller seine Fronhöfe in Tübingen (Tüwingen), mit denen das Patronat der dortigen Pfarrkirche verbunden, einen Hof daselbst, des von Rugge Gut genannt, mehrere in der Urkunde genauer bezeichnete Weinberge bei Tübingen (Tüwingen) mit einer Kelter, allen Grund und Boden, von welchem ihm und seinem Vetter, dem Grafen Eberhard, dem Schärer, bisher die Landgarbe entrichtet werden musste, den Höhenberg mit allen Zugehörden und Geländen bis hinab an den Arlebach und hinauf zur Burg Entringen, einen Hof in Jesingen mit dem Buchhaldenwald, den Kreuzberg (Cruceberg) mit allem Zugehör, alle Güter, die bis dahin ihm oder seinem Vetter bei Weil (Wile), Altdorf und Neuweiler (Nuwenwiler) im Schönbuch (Schainenbuch) gehört hatten, alle Leibeigenen an diesen Orten sowie alle Rechte und Gerechtigkeiten, insbesondere das Patronatsrecht zu Tübingen (Tüwingen), räumt dem Kloster in dieser Stadt außer dem Haus, welches es schon früher hatte, eine andere, von allen Steuern und Diensten freie Wohnung ein und befreit es von allem Zoll hinsichtlich der Aus- und Einfuhr seiner Erzeugnisse, ausgenommen das Ungeld vom Weinschenk. dabei: Erklärung des Grafen Eberhard, dass er dem Grafen Gottfried diese Güter aus Not verkauft habe und dieser sie daher mit vollem Recht besessen und wieder verkauft habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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