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Truchsess Wilhelm Freiherr zu Waldburg sowie Hofrichter, Räte und Beisitzer bekunden in der Appellationssache des Martin Butler, B. zu Munderkingen, gegen den am 17. Juni 1513 ein Urteil des dortigen Stadtgerichts in seiner Rechtssache gegen Diepold Eschay Kaplan daselbst, ergangen war, daß das Stadtgericht schlecht geurteilt und der Kläger mit Recht appelliert habe, wonach die 2 J. Ackers und die Wiese in der gleichen Weise wie die dem Kläger restituierten Güter 'im Patrimonio' (in der Patrimonialgerichtsbarkeit) begriffen seien.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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