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Hans Schletz, Vogt und Richter zu Weismain, bestätigt einige Zeugenaussagen gegen Abt Johann IV. Schad zu Langheim 1.) wegen dem Handlohn wenn ein Vater stirbt und mehrere Kinder hinterlässt, 2. wegen dem Forsthafer und der Erlaubnis im Mönchswald dürres Brennholz aufzulesen, 3.) wegen der von den Untertanen in Isling zu leistenden Wein- und Weizenfahrten, 4.) wegen der Heufahrten auf der Abtswiese bei Isling, 5.) wegen der Frondienste der zur Pfarrei Isling gehörenden Untertanen und 6.) wegen der Weinpfählefahrt nach Burgkunstadt. - Siegler: Schletz, Hans (Vogt und Richter zu Weismain). Großformat. VORLAGE GESPERRT !

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Staatsarchiv Bamberg
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