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Hans Mayer, B. zu Owen u.T., gef. zu Kirchheim u.T., weil er seinem Nachbarn Hans Vogel aus dessen Setz- und Schnittlingsland 50 Rebstöcke gestohlen hatte, in Anbetracht seiner Jungend, und weil es sein erster Diebstahl war, vom peinlichen Recht befreit, lediglich mit 8 Tagen Haft bestraft und nach Verbüßung dieser Strafe unter der Bedingung wieder freigelassen, dass er sich künftig wohl verhalte und außer der Atzung auch die 50 Rebstöcke bezahlt, verpflichtet sich, dies alles auszuführen und zu halten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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