Die Stadt Esslingen vergleicht sich mit Abt Werner [Glüttenhart] und dem Konvent von Bebenhausen wegen der Steuer von des Klosters Gütern in Esslingen dahin, dass des Klosters Hof zwischen der Weger- und Heugasse mit seinen Zugehörden und Haus und Hof gegenüber ganz steuerfrei sei, von seinen übrigen Gütern, namentlich Weingarten, dagegen das Kloster 6 Pfund Heller und 1 Scheffel Korn an die Stadt zu entrichten habe, vorbehaltlich einer Erhöhung dieser Steuer bei Vermehrung des Besitzes des Klosters, wogegen die Stadt dem Kloster im Übrigen Freiheit von allen Abgaben für ein- oder ausgeschenkte Weine und Früchte usw. zusagt und es in ihren Schutz und Schirm nimmt.