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Balthas Benntzinger aus [Neckar-]Tenzlingen, wegen Jagdvergehens landflüchtig, jedoch auf seine eigene und seiner Freundschaft Bitten begnadigt und wieder eingelassen unter den Bedingungen, dem Forstmeisters zu Kirchheim in 2 Raten 15 fl Strafe zu bezahlen, sich sein Leben lang allen Spiels, es sei klein oder groß, zu enthalten, alle heimlichen und offenen Zechen und Wirtshäuser zu meiden, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Wehr mehr zu tragen, leistet auf diese Bedingungen ein Gehorsamsgelöbnis und schwört U. innerhalb eines Monats in das Gewahrsam der Obrigkeit zu überliefern oder 50 fl Poenfall zu bezahlen. Benntzinger hatte im Holz Hardt ein Stück Wild mit der Armbrust erlegt und war, als er erfuhr, dass der Forstmeister zu Kirchheim davon wusste, aus dem Land geflüchtet. Bürgen: Benz Baur, Caspar Dess, Janhansen Sohn, Jörg Bonhart, alle sesshaft zu Neckartenzlingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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