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Ulrich Schultheiß, Schultheiß zu Hall, bekundet: Seifried (Sifrit) Zolle, Bürger zu Hall, und seine Hausfrau Berle bestimmten eine Gült von 1 Pfund Heller aus dem Hause jenseits Kochen in der Gasse nach der Katharinenkirche zwischen den Häusern des Treutler (Trütler) und des einstigen Messerschmied zu einer Jahrzeit für sich und ihre Tochter Anne in der Katharinenkirche. Von dem Gelde sollen der Pfarrer 5 Schilling Heller, jeder Kaplan 2 Schilling Heller, der Mesner 1 Schilling Heller, die Herren der Bruderschaft 8 Schilling Heller erhalten. Bei Versäumnis soll ihnen das Geld vorenthalten werden. - Richter: Hans von Vellberg, Hans Lecher, Hans von Stetten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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