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Hans Hack von Unterhausen, strenger Strafe verfallen, weil er sich im fürstlichen Forst verdächtig verhalten hatte und außer Landes gegangen war, jedoch auf Fürbitten der Strafe mit der Auflage erlassen, sich fortan wohl zu verhalten, auf den Forst zu achten und Wildfrevel anderer der Obrigkeit anzuzeigen, schwört U. und verspricht, dies zu halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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