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Anstet Prinsel, B. zu Vaihingen, der sich gemäß seiner U. vom 12. Juli 1562 eine Zeit lang im Ausland aufgehalten und seine zwei Kinder seiner Mutter überlassen hatte, wird auf sein Bitten und in Ansehung seiner armen Familie unter der Bedingung wieder eingelassen, eidlich zu versprechen, alle Untaten zu unterlassen, sich ehrbar und wesentlich zu verhalten, seine Mutter und seine Kinder redlich zu ernähren und letztere zu Gottesfurcht und ehrbarer Zucht zu erziehen, erkennt dies an und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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