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Jörg Staimer, seßhaft zu Plattenhardt, wegen Bruchs einer früheren U. zu Stuttgart gef., jedoch in Anbetracht seines hohen Alters und auf Fürbitte seiner Freundschaft, auch auf Bitten von Schultheiß und Gericht zu Plattenhardt mit der Auflage freigel., fortan alle Zechen und Gesellschaften, es sei im Wirtshaus oder Bad, ganz zu meiden, keine Wehr mehr zu tragen, ohne obrigkeitliche Erlaubnis den Zehnten von Plattenhardt nicht zu verlassen, von einem Ave Maria zum andern in seinem Haus zu bleiben, sich sonst wohl und gehorsam gegenüber der Obrigkeit zu verhalten, dergleichen Dinge nicht mehr zu tun und seine Atzung selbst zu bezahlen, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwort U. J. Staimer hätte sich nach der früheren U. mit Ruten schlagen lassen müssen und sich dem Vogt zu Stuttgart stellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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