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Bastian Kurtzmaul von Ingersheim ("Inngershenn"), gefangengesetzt wegen tätlicher Widersetzung gegen die Gefangennahme seines Sohnes Hanns, verpflichtet sich, 20 Gulden Abtrag zu zahlen, den Flecken Ingersheim nicht zu verlassen und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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