Ambrosius Höltzlin und Jos Koch, Bürger und gesessen zu Altdorf, bekennen als Vögte von Klaus Zurn, Sohn des Michel Zurn und der Anna Keplerin, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihrem Mündel folgende Äcker und Wiesen auf Lebenszeit verliehen hat: von den alten Lehen 1 Juchart Acker gegen den Hof Bügen (=Hof), durch den die Landstraße geht, gelegen an Jakob Werntz genannt Cuntzer; 1 Juchart gegen den Galgen zwischen Hans Sutzlin und Hans Frien Acker gelegen; von den neuen Lehen, die der Abt früher im Eigenbetrieb des Klosters angebaut hat, 2 Juchart auf Kogachs Breite bei Erhard Mayers Wiese, 3 Juchart auf der Lentze, 1 Juchart auf der Bögle, 1 Juchart auf dem Weingarten ob dem Baumgarten und 2 Mannmahd Wieswachs im Breitenried ("Praitenriet"). Früher hatte diese Güter Urban Ziegelmüller lehensweise angebaut. Das Mündel muß sie persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Es darf sie "niendert schlaitzen" und nichts veräußern. Dem Abt muß jährlich ein Viertel des Getreideertrags abgeben werden, der auf den Äckern liegen bleiben muß. Von der Wiese gibt der Beliehene jährlich zu St. Martin 2 lb 7 ß d in Ravensburger Währung. Getreide darf erst von den Äckern geführt werden, wenn die klösterlichen Zehntknechte den vierten Teil und den Zehnten ausgesondert und eingezogen haben. Im Todesfall und bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Lehen heim. Wenn der Abt die neuen Lehen wieder einziehen und vom Kloster bewirtschaften lassen will, darf ihn der Beliehene nicht daran hindern, er bekommt dafür aber andere Liegenschaften zugewiesen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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