Matheis von Rinderbach, Bürger und des Rats zu Schwäbisch Hall, der zur Zeit die Stadt nicht als Anwalt vor dem Kammergericht im Prozeß mit Pfalzgraf Otto [II. von Mosbach] bei Rhein vertreten kann, übergibt seine Vollmacht an Peter Dürbrecht, Bürger und des Rats zu Schwäbisch Hall.