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Hans Graf gen. Seitzer aus Gönningen, wegen Wilderns im württembergischen Forst zu Tübingen gef., auf Bitten seiner Familie und seiner Freunde in Gnaden mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung, alle Unkosten und als Strafe 20 lb h bis zum folgenden Osterfest (10. Apr. 1559) zu bezahlen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten sowie andere Wilderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bedingungen zu halten, und schwört U. - Bürge: Ulrich Greulich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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