Kaiser Joseph I. gewährt Johann Christoph von Ellrichshausen, Sohn des Johann Christoph, nach Rücktritt seines Vormunds Johann Christoph Stettner von Grabenhofen, ferner nach Vollführung seiner Studien an der Akademie zu Basel und Erreichung des 21. Lebensjahrs die venia aetatis zur Übernahme der Verwaltung seines Anteils an den Rittergütern Assumstadt und Züttlingen.