Hans Beyerlin zu Botenheim, gefangengesetzt gewesen zu Brackenheim wegen Unfugs und danach von Wilhelm v. Neipperg ("Nypperg"), Vogt im Zabergäu, und dem Keller von Brackenheim von Amts wegen in einer Verhandlung gegen Claus Schettern zu Botenheim erneut zu einem Monat Turm bei Wasser und Brot verurteilt, wird freigelassen und schwört Urfehde