Endris Rodtmüller, Müller auf der "Urlweidenmühle" zu Crailsheim, und Jerg Kerlin, Müller zu Steinbach unter Comburg, schlichten den Streit zwischen der Gemeinde Untersontheim (Klägerin) und dem dortigen Müller Matthias Müller wegen des durch dessen Baumaßnahmen verursachten "Stemmens und ... unleidlichen Schwellens" (unzumutbare Stauhöhe des Wassers).