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Wilhelm Erbschenk von Limpurg, Domherr der Hochstifte Straßburg, Bamberg und Würzburg, verspricht als Vormund der nachgelassenen Kinder seines Brudes Jörg Stättmeister und Rat zu Schwäbisch Hall, seine Mündel, sobald diese "zu Iren tagen kommen und muntbar worden sein", dazu zu bewegen, dem zwischen ihm und der Reichsstadt abgeschlossenen schiedsgerichtlichen Vergleich/Vertrag (wörtlich: "bericht brief", hier inseriert nur Anfang und Schluss des Dokuments, zur Sache vgl. Nr. 1524) durch Ausstellung eines eigenen "Willebriefs" rechtsverbindlich beizutreten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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