Der erwählte und bestätigte Abt Ludwig [von Thüngen], der Prior Otto von Königshofen (Kunigeshoven) und der Konvent des Klosters St. Stephan innerhalb der Mauern von Würzburg bekennen: Sie haben nach reiflicher Überlegung beschlossen, eine Teilung der Güter, Einkünfte und Gerechtsame des Klosters zwischen Abt und Konvent durchzuführen. Dazu wird eine Kommission bestehend aus dem Mönch Konrad Zobel, dem bischöflichen Protonotar und Kanoniker des Stifts Neumünster Magister Michael [de Leone] und dem Domvikar Heinrich von St. Stephan eingesetzt. Insbesondere sollen diese auch über das Schicksal der zum Kloster gehörenden Klause entscheiden. Abt, Prior und Konvent verpflichten sich, die von den drei Kommissionsmitgliedern oder zumindest von zweien von ihnen getroffenen Entscheidungen anzunehmen. Der Würzburger Bischof Otto [von Wolfskeel] siegelt zum Zeichen seiner Zustimmung mit. Datum 1343 in crastino Dyonisii et sociorum eius. Aussteller: Abt, Prior und Konvent des Klosters St. Stephan. Empfänger: Kloster St. Stephan