Hans Venis (Fhenis) aus Hochdorf, wegen schuldhafter Handlungen zu Maulbronn gef. und auf "peinliche Anklage" des Vaihinger Vogts dazu verurteilt, eine Verschreibung zu errichten, gelobt eidlich, sich noch am selben Tag zu Frau und Kindern nach Hochdorf zu begeben, sein Leben lang dessen Markung nicht mehr zu verlassen, keine Waffe als ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, keine offene Zeche zu besuchen und jede Gesellschaft von mehr als zwei Personen zu meiden, und schwört U.