Dem Landesherrn von dem durch Auswanderung, Vererbung oder Vermächtnis aus der Provinz Geldern entzogenen Vermögen zustehendes Abzugs- (Abschoß-) Recht, Befreiung hiervon in besonderen Fällen und gegenseitige Aufhebung desselben zwischen Geldern und einigen der benachbarten Staaten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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