Abt Eberhard und der Konvent des Klosters Reichenau (Augie Maioris), Diözese Konstanz, bestätigen mit Zustimmung des Ulmer Pfarrers Hermann Krafft die Stiftung einer Kapelle und Kaplaneipfründe zu Ehren der Heiligen Drei Könige in Ulm neben dem einstigen Hof des Kunzelmann durch Krafft (Crafto), Egidius und Otto, Söhne des verstorbenen Otto Krafft, Krafft, Lutz (Ludvicus) und Krafft, Söhne des verstorbenen Lutz Krafft, und Peter (Petrus) Krafft, Sohn des alten Krafft, alle Bürger zu Ulm, zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil. Kapelle und Kaplan erhalten die gewöhnlichen Freiheiten, die Oberlehenschaft liegt beim Kloster Reichenau. Als erster Inhaber der Kaplanei wird Krafft (Crafto), Sohn des verstorbenen Otto Krafft, bestimmt. Nach seinem Tod soll die Besetzung der Pfründe jeweils an den ältesten Krafft und seine männlichen Erben fallen, bei einem Aussterben des Geschlechts an das Kloster Reichenau. Eine Neubesetzung hat jeweils innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des vorherigen Inhabers zu erfolgen, gelingt dies nicht, liegt das Recht beim Kloster Reichenau oder zuletzt beim Ulmer Rat.