fol. 72v. Der Rat verleiht Hartmud zum Pfluge, Hans Riesen, Jacob von Wachenheim und Veltin Borlin das große Weinungelt auf 2 Jahr, wieder endend an Sonntag vor St. Martinstag, um 2 500 fl. an Gold oder für jeden Gulden 16 ß 2 den., die den Rechenmeistern zu entrichten sind; die Beständer haben am gleichen Tag mit den Bannerwirten "abgebeielt" und folgende Punkte beschlossen: Die Beständer sollen nichts mit der Niederlage zu tun haben; sie üben Kontrolle über den Pfaffenwein und beschlagnahmen Wein und Gefäße, falls er geholt wird; sie sollen den Bannerwirten ihren Abschlag tun, wofür ihnen 10 fl. am Bestandsgeld abgezogen werden; sie erhalten in Leihe den vorderen Keller am Kaufhaus und Moncke, den Knecht: sie sollen ihren Abschlag tun vom Wein, den sie zum Zapfen schenken oder rufen lassen; Fässer über 1 Fuder sollen sie einen Tag zum gewöhnlichen Abschlag haben; "von der kostlichen win wegen als Elseßer und derglich" sollen sie es wie ziemlich halten.