Erasmus Neustetter, Dekan, und das Kapitel des Stifts Comburg belehnen Konrad Büschler als Lehenträger der Reichsstadt Schwäbisch Hall mit Burg und Behausung zu Künzelsau, genannt Bartenau, sowie mit Gütern, Gefällen, Nutzungen und Rechten daselbst und in der näheren Umgebung und bestätigen, dass genannter Büschler "mit aufferhobnen fingern" den vorgeschriebenen Lehenseid geschworen hat.