Gerhard von Werderthau (Wederden), Herr zu Zahna (Czane), bekennt, dass er eine Kapelle zu Ehren der Apostel Johannes und Andreas auf seiner Burg Zahna hat bauen lassen, die von ihm mit Einkünften im Wert von acht Stück Geld ausgestattet worden ist. Davon gehören näher bestimmte Getreidezinse im Wert von vier Stück Geld von den Wendischen Hufen (Wendeschen Hoven), der Mark Ortmannsdorf (Ortenstorp), den Dörfern Zorndorf (Cerniztorp), Niederwoltersdorf (Nedern Wolterstorp) und Hochwoltersdorf (Hoghen Woltersdorf) sowie von der Mark Brösen (Breesen) in Naundorf (Nyendorp) zur Pfarrei in der Stadt Zahna. Damit ist die neue Kapelle mit Genehmigung des Bischofs Dietrich [II.] von Brandenburg in der Weise belehnt worden wie die frühere, inzwischen durch Feuer zerstörte, alte Burgkapelle zu Zahna. Daneben erhält die Kapelle vom Aussteller näher bestimmte Einkünfte von seiner Gült in den Dörfern Marzahna (Mortzane) und Eckmannsdorf (Ekberstorp) als Lehen. Derjenige, der mit der Kapelle belehnt wird, soll festgelegte gottesdienstliche Handlungen durchführen. Der Aussteller sagt für sich, seine Söhne Hermann und Gebhard sowie seine Erben zu, dass die oben genannte Gült bei der Kapelle verbleiben soll, 8. Juli 1354. – Siegel des Ausstellers und seines Sohnes Hermann angekündigt. Daran als Transfix angeheftet: Bischof Dietrich [II.] von Brandenburg bestätigt eine [von Gerhard von Wederthau ausgestellte] Urkunde über die [Burg-]Kapelle Zahna (Tzanys), 13. Mai 1355. – Siegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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