Ulrich Schuch, Adam Steltzer und Ulrich Reickin, alle B. zu Owen, wegen einer "kinds rechnung" und wegen anderer Sachen in einen Streit mit dem Ammann und einem Gericht zu Owen geraten, nachfolgend im Gefängnis gelegen, nachdem sie selbst eine Entscheidung in dieser Angelegenheit vor dem Vogt zu Kirchheim begehrt hatten und nachdem von diesem darauf erkannt wurde, daß sie im Unrecht seien, jedoch auf Fürbitte und in Anbetracht ihres Alters unter der Bedingung freigel., daß sie sich zur Verfügung des Herzogs und seiner Amtleute halten, sich künftig wohl verhalten und im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen 100 fl Strafgeld zahlen, verpflichten sich, dies alles zu halten und auszuführen, und schwören U.