Rudolf Graf zu Helfenstein, Freiherr zu Gundelfingen, und Hans von Westerstetten zu Drackenstein, vergleichen sich dahin, dass ersterer letzterem die Jagd im Laichinger Buch auf Lebenszeit einräumt und dafür des Nirßlers Hof zu Oberdrackenstein (Oberstein) nach Hans von Westerstettens Tod erhalten soll.