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Die Gemeinden Lustnau einerseits und Kusterdingen (Custerdingen) und Kirchentellinsfurt andererseits vergleichen sich wegen der Besteuerung der 40 Mannsmahd Wiesen, Rosenau und Hengstrain, welche die Gemeinde Kusterdingen (Custerdingen) im Jahr 1583 vom Kloster Bebenhausen gekauft, dahin, dass diese Güter bis auf Weiteres, insbesondere bis auf eine umfassende, neue Gütertaxation mit 60 Gulden Ästimation eingenommen werden sollen und die betreffende Schuld an die Gemeinde Lustnau zu entrichten sei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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