Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Papst Nikolaus IV. verbietet auf die Klage des Klosters Maulbronn die Angehörigen und das Eigentum dieses Klosters widerrechtlich anzugreifen und zu pfänden.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Papst Nikolaus IV. verbietet auf die Klage des Klosters Maulbronn die Angehörigen und das Eigentum dieses Klosters widerrechtlich anzugreifen und zu pfänden.