Anspruch auf die Hälfte der Güter des Clemens Bon in und bei Solingen und die Erträge seit seinem Tod. Am 11. Juli 1548 hatten Clemens Bon und die Kinder des Hans (Hennesken) Millen als Erben der Ursula Millen, Clemens’ erster Frau, einen Vertrag geschlossen, in dem Clemens ein Stück Land und eine jährliche Rente von fünf Talern zugesprochen erhielt. Clemens starb 1554 und hinterließ seine zweite Frau Catharina Schoeler und die gemeinsame Tochter Margareta. Die Appellaten beanspruchten die Güter, da Clemens nach dem Tode seiner ersten Frau nur Leibzüchter gewesen sei. Die Appellanten vertreten den Standpunkt, nach Clemens’ Tod sei Catharina Schoeler Leibzüchterin und Margareta die Erbin.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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