Notizen über verschiedene Punkte, die zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz und [Eberhard] von Württemberg am 24.4.1483 zu Maulbronn verabredet worden sind: [1.] Unter Hinzuziehung eines Obmanns werden der württembergische Teil zu Ingersheim mit dem pfalzgräflichen zu Löchgau (Lohickeim) getauscht und der Wertüberschuss in bar oder mit anderen Gütern verglichen. [2.] Nähere Regelung von Bede und Schatzung in Bietigheimer (Buttikemer) und Löchgauer Mark, inklusive Beteiligung derer von Besigheim (Bessicken). [3.] Der Pfalzgraf hat weiterhin Geleitsrechte bis zum Brunnen bei Schmie (Smye), unbeschadet des Wildbanns zwischen Württemberg und Maulbronn. Der Pfalzgraf verzichtet darauf, bei Ochsenburg und der Kürnbacher Steige zu richten oder Netze (garne) aufzustellen. [4.] Es folgen Detailregelungen zur Auszahlung von 100 Gulden Morgengabe von Peter Markgraf an Notburga (Notpurg) Schwenk (+), wozu ein Urteil zu Heilbronn ergangen war, was Barbara Müller und Luck von Bietigheim (Butticken) betrifft und bei Streitigkeiten vor den Deutschmeister Reinhard von Neipperg gebracht werden soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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