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Kaiser Karl IV. bestätigt den genannten Grafen ihre Reichslehen u. s. w. ausgenommen die Vesten Hohenstaufen und Achalm und die Landvogtei mit Zugehör, die sie ihm und dem Reiche aufgegeben und aufgelassen haben und verspricht, so lange er lebe, die im Württembergerland gesessenen Juden nicht besteuern zu wollen, sondern sie den Grafen diensthaft sein zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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