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Seligenstadt: Johann Wacher, Priester des Mainzer Bistums, kaiserlicher Notar, bezeugt, dass vor dem Marcellin, Abt des Klosters Seligenstadt, und...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 17 Orte, Buchstabe S >> 17.9 Seligenstadt
1515 Februar 20
Seligenstadt, Abtei
Pergament, beschädigt (Textverlust) Notariatsinstrument mit Notarzeichen
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Seligenstadt: Johann Wacher, Priester des Mainzer Bistums, kaiserlicher Notar, bezeugt, dass vor dem Marcellin, Abt des Klosters Seligenstadt, und unter dem Vorsitz des Schultheißen Henne Stoppel ein Gericht der Schöffen der Dörfer Geiselbach, Omersbach und Hofstädten gehegt worden sei. Nachdem durch Weistum die Rechte der Abtei in den Dörfern festgestellt worden seien, habe der Abt gegen die Eingriffe des Grafen Reinhard v. Rieneck in die Zehntrechte des Klosters protestiert, insbesondere auch des Sebastian Forstmeister, der deswegen auch bei dem verstorbenen Erzbischof Uriel von Mainz in Aschaffenburg vorstellig geworden war. Dabei wird eine Kundschaft des Kunz vom Berge, Amtmann Sebastians, angehört. Z.: Andreas, Pfarrer zu Geiselbach, Ebert Horneck, Bürger zu Seligenstadt
Acc. 39/82 (GNM 9345)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.