Bernhard Frick, B. zu Stuttgart, wegen mehrerer strafbarer Handlungen daselbst gef., jedoch auf die bei der Moskauer oder weißrussischen Botschaft zu Stuttgart eingereichten Fürbitten seiner Freunde dazu begnadigt, sein Leben lang keine Wehr mehr zu tragen und keine Zeche zu besuchen, auch der Herrschaft 20 fl "Abtrag" zu bezahlen, gelobt eidlich, diese Bedingungen zu befolgen, und schwört U. B. Frick hatte 1. zusammen mit Bernhard Ryssing, B. zu Stuttgart, nachdem letzterer grundlos einen "Kärcher" auf der Gasse angefallen und geschlagen hatte, das "Friedegebot" der hinzugekommenen B. und Schiedsleute mißachtet und diese mit Schlägen bedroht, 2. des Nachts die Haustüre des Herrn Jörg, Kaplan zu St. Leonhard, eingetreten und diesen "hochmütiglich übergangen", 3. von Langhans aus Stuttgart Geld gefordert und auf dessen Weigerung hin mit Schlägen gedroht und diesen zur Gegenwehr gezwungen, 4. sich in Claus Hewbergers Haus trotz gebotenen Friedens ganz ungebührlich aufgeführt, sodaß man ihn zur Stiege hinab- und zum Haus hinauswerfen mußte und 5. sich im Haus des Brunnen Jörg gleichfalls ungehörig verhalten, so daß man dort gleichermaßen mit ihm verfahren mußte. Bürgen mit 200 fl : sein Vater Hans Binder, sein Bruder Hans Frick und Mathis Müller von Berg, alle B. zu Stuttgart.