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Eheberedung zwischen Philipp Almann von Weilbach (Weylenbach) und Margarethe Herden Kunz Almann verpflichtet sich, seinem Sohn Philipp 20 fl. als Heiratsgut auszubezahlen. Martin Herden überlässt seiner Tochter Margarethe 15 fl., eine Kuh, ein Bett und einen Mantel. Stirbt ein Ehepartner, soll der überlebende Teil, falls keine Kinder vorhanden sind, sein Heiratsgut und 10 fl. nehmen und das Übrige auf die Freundschaft des Verstorbenen zurückfallen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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