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Jakob Schuhmacher aus Enzweihingen, mit Frau und Kindern zu den Wiedertäufern übergetreten und außer Landes gezogen, jedoch auf sein und seiner Freunde Bitten und nach erfolgtem Widerruf begnadigt und zu seinem Hab und Gut nach Enzweihingen wieder eingelassen, gelobt an Eides statt, zeitlebens von der Wiedertaufe abzustehen und nach der von seinem Landesherrn erlassenen Kirchenordnung zu leben, den obrigkeitlichen Geboten zu gehorchen, seinem Landesherrn und dessen Amtleuten getreu zu sein und deren Nutzen zu fördern. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 100 fl auf sein Gütlein, die er im Falle des Bruchs dieser Verschreibung seinem Landesherrn entrichten soll. Schultheiß und Gericht zu Enzweihingen bestätigen, daß die (im einzelnen gen.) Güter des J. Schuhmacher für 100 fl wert erachtet werden können.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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