Sebastian Müller aus Gündelbach, wegen Entleibung des Lorenz Tosch daselbst außer Landes geflohen, jedoch - obschon schwerster peinlicher Strafe verfallen, da er schon früher wegen Totschlags eingesperrt gewesen war - auf Fürbitten seiner Frau und Freundschaft begnadigt und wieder zu Frau und Kind hereingelassen, verspricht, gemäß einem eigens hierfür errichteten Vertrag die Familie des Getöteten zu entschädigen und seiner Herrschaft einen Abtrag von 20 fl zu leisten, je hälftig auf Georgii (23. Apr.) und Martini (11. Nov.), gelobt eidlich, fortan von dergleichen Untaten abzustehen und schlechte Gesellschaft zu meiden, keine Zechen zu besuchen und keine Wehr zu tragen, den obrigkeitlichen Geboten zu gehorchen und der Ehrbarkeit anzuhängen, auch in Streitfällen die württembergischen Untertanen bei ihren Rechten und den einheimischen Gerichten bleiben zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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