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Verweis von der Herzogin Anna Maria von Württemberg im Orginalbefehl vom 17. Februar 1770 an Statthalter, Landhofmeister, Kanzler, Vizekanzler und Rat, dass solche in Bestrafung der Wildbretschützen viel leiser und milder, als die Forstordnung und Mandate vorsehen; mit Entschuldigungsbericht und darauf ergangener Weisung, dass hinfort Wildbretsachen nicht mehr im Rat bedacht und vorgenommen sondern Dr. Georg Gadner (derselbe Ihrer fürstlichen Gnaden als hierob geschehen anbringen tut) jederzeit zugestellt und durch ihn, in Maßen bei Lebzeiten Herzog Christoph selig Gedächtnis verrichtet werden soll (Wildbretschützen)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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