Jörg Feicht, B. zu Stuttgart, wegen Annahme fremder Kriegsdienste 14 Tage lang zu Stuttgart gef., jedoch auf seine, seiner Frau und Freundschaft Bitten der weiteren Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine fremden Kriegsdienste anzunehmen und sich wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U.