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Michel Vorschlin von Hofstett, gefangengesetzt wegen Totschlags an Jacob Rietmüller ("Riettmüller"), wird die Todesstrafe erlassen. Er verpflichtet sich, 15 Gulden zu bezahlen, sich wohl zu verhalten, sein Leben lang keine Waffe mehr zu tragen, außer mit fürstlicher Erlaubnis, sondern nur ein Brotmesser und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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