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Bürgermeister und Gericht der Stadt Neuenstadt am Kocher reversieren gegenüber Hz. Ludwig von Württemberg über ein Erblehen, die an der Brettach gelegene Mahlmühle in Neuenstadt. Die daraus jährlich zu Martini zu entrichtenden Abgaben werden im Einzelnen aufgeführt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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