Kurfürst Philipp von der Pfalz regelt Streitigkeiten nach dem Tod Ruprechts von Erligheim (Erlickeim). [1.] Prisca von Neipperg, Witwe von Ruprechts Sohn Michel von Erligheim (Erlickhainn), hofft auf eine Erstattung, da einiges von der Habe ihres hinterlassenen Ehemanns auf die Kinder gelegt wurde. [2.] Wegen der minderjährigen Kinder als natürlichen Erben sollte der Pfalzgraf als Landesfürst ihnen Vormunden geben und sie bei ihrem Erbfall handhaben. Daher bestimmt er Konrad von Sickingen und Heinrich von Handschuhsheim zum Vormund von Michels Kindern, nämlich Jörg, Michel, Hans und Anna, wie es der Vormundschaftsbrief ausweist. [3.] Die Vormunde und Witwe kamen am Tag der Urkunde vor die pfalzgräflichen Räte, wo die Streitsache in nachfolgender Weise vertraglich geregelt wurde: [4.] Prisca soll ihr Besitz gütlich herausgegeben und dafür von den Vormunden jährlich ihr Leben lang, so lange sie unverheiratet bleibt folgendes erhalten: 10 Gulden, ein Fuder mittelmäßiger Wein (nit des bestenn noch ergsten), wie er bei den Kindern wächst, und 20 Malter Korn. Dies soll ihr um St. Martin [= 11.11.] herum gegen Quittung ausgerichtet werden. Aus den Gärten, die Ruprecht am Schriesheimer und Ladenburger Weg liegend gehabt hat, erhält sie außerdem einen guten Karren von dem Obst, was dort wächst, und einen Wagen mit Heu. [5.] Dafür soll sie die Kinder treu und ehrlich erziehen. [6.] Wenn sie sich aber wiederverheiraten würde, soll ihr ihr Leben lang nur noch 5 Gulden, 10 Malter Korn und ½ Fuder Wein gegeben werden. Das Obst, Heu und der Gebrauch der beiden Gärten soll ihr dann nicht mehr zustehen. [7.] Beide Parteien haben darin eingewilligt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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