Vor Johan Bisscopinck, Richter in der Stadt Münster des Bischofs Konrad von Rietberg (Cords van Retberch) zu Münster, klagt Johan Kerckerinck Hermann von Asscheberge an und läßt durch seinen Vorsprachen sagen, daß früher Herr Dirick Huge und der verstorbene Dirick van Asscheberge einige mit Holz bewachsene Landstücke getauscht hätten, wobei der Letztere zum Gebrauch 6 Stücke, gehörig zum Erbe to Knelinck, das Herrn Dirck Huge gehört, erhalten hat, gelegen im Ksp. Ascheberg (Asscheberge). Nach einigen Jahren sei der Tausch rückgängig gemacht worden. Dirick Huge erhielt 2 Stücke zurück, während ihm 4 andere vorenthalten wurden, gelegen im Poppincholte, an einem Ende up den Hagenkamp, am anderen Dreickmanskamp schießend, gelegen bei der Kerckstücken, neben 2 Stücken dazwischen, die in das Erbe Vresvelt gehören. Das Erbe Knelinck ist kürzlich als Lehen an Johann Kerckeringe gekommen, die 4 Stücke blieben ihm aber weiterhin vorenthalten. Er schätze das Land auf 100 Gulden, de entboringe auf 10 Gulden sowie den Schaden auf 5 Gulden. Herman van Asscheberge berät sich mit seinem Vorsprachen Cord Sidenbudel und bestreitet die Forderung Kerckerincks. Darauf bringt dieser Jungeman den olden zu Sendenhorst und den olden Wenincktorp zu Ascheberg als Zeugen für die Richtigkeit bei. Ersterer bezeugt, daß vor ungefähr 50 Jahren Herman Knelinck, des genannten Jungemans Bruder, auf dem Erbe Knelinck wohnte, das Herrn Dirick Hugen gehörte. Er selbst habe etwa 8 Jahre als Knecht auf dem Hof gewohnt. Herman Knelinck habe 4 Stücke mit echolte und großen Espen oberhalb der Telgen besessen, gelegen im Poppincholte, schießend einerseits up den Hagenkamp, anderseits auf Dirickinckkamp. Die 4 Stücke liegen bei den Kerckstucken bei 2 Stücken, die zu Vresvelt gehören. Herr Dirick Huge habe auch einmal an Diricke ton Hagen von diesen Stücken viele Espen verkauft, die er an einer Linde bei dem Hagenkampe zusammengefahren habe. De olde Wenincktorpe sagt, daß das Erbe Knelinck früher von Hinse to Knelinck bewohnt wurde. Als dieser auf die Leibzucht up dat Oldevelt ziehen wollte, ließ er von den 4 Stücken viel Holz zum Zaun für die Leibzucht hauen. Auch Hinses Nachfolger Herman Knelinck habe die 4 Stücke gebraucht. Er wisse auch, daß Herr Dirick Huge als Eigentümer des Erbes nach der Fehde auf den Stücken Eichen hauen ließ, um das Haus tor Borch damit zu zimmern. Johan Kerckerinck fügt hinzu, daß auch Herr Dirick Huge notfalls den Sachverhalt bestätigen könne. Herman van Asscheberge konnte keinen Gegenbeweis führen. Die Räte zu Münster taten darauf eine Rechtweisung, die nunmehr vor Gericht verkündet wurde. Der Kläger fordert die Gerichtsboten zur Pfändung des Gutes des Beklagten auf. Da dieser im Gerichtsbezirk nicht soviel Gut besitzt, daß der Kläger befriedigt werden könnte, erhält er die Erlaubnis, sich auch an ein anderes Gericht zu wenden. Der Richter siegelt. Zeugen: Aleff uppen Dale, Gerd Voget und Hinrick Wulffhagen, Standgenossen des Gerichts. Unterschrift des Notars Johann Modersone senior. feria quinta post Dorothee virginis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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