Anspruch auf die Zahlung der Gülten aus einem auf den „Schatz zu Pierne“ (Pier, Hzm. Jülich, Oberamt Jülich; Kr. Düren) lautenden Rentbrief von jährlich 33 oberländischen Gulden, 3 Ort, 4 Schilling. Catharina Clockers Vater Johann hatte in seinem Testament 1535 verfügt, daß seine Frau Catharina die Leibzucht über die Rente haben sollte, ohne sie jedoch verkaufen oder sonst irgendwie veräußern zu dürfen. Nach ihrem Tod sollte die gemeinsame Tochter, die ebenfalls Catharina hieß, die Rente erben. Wilhelm von Echtz, Schultheiß von Birkesdorfund Vater des Franz von Echtz, kaufte der älteren Catharina den Rentbrief ab. Ihre Tochter Catharina focht den Verkauf an. Das RKG setzte eine Untersuchungskommission ein. 1558 machten Bürgermeister, Schöffen und Rat von Aachen eine Eingabe an das RKG zugunsten der Catharina Clockers, weil ihr Mann schwachsinnig geworden war. 1560 bestätigt das RKG das Urteil der Vorinstanz.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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