Papst Innozenz VIII. erlässt in Bestätigung einer Urkunde Papst Pauls II. Bestimmungen bezüglich der Durchführung von Jahrzeiten durch die Präsenzherren bei St. Michael in Schwäbisch Hall, insbesondere hinsichtlich der zu vereinnahmenden Präsenzgelder und der bei Nichterfüllung zu zahlenden Bußen.