Der Offizial des Konstanzer Gerichtshofs bestätigt, dass Heinrich Käre von Tübingen, Advokat dieses Gerichtshofs, dem Kloster Bebenhausen als ein Seelgerät Haus- und Hofreite in Tübingen (Tüwingen) am Österberg neben dem Tor sowie all sein bewegliches und unbewegliches Vermögen, besonders auch seine Bücher, für den Fall seines Todes vermacht hat unter Vorbehalt der lebenslänglichen Nutznießung derselben.